Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchUV)
Prävention / Vorsorgeuntersuchungen
Check-up einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
Check-up im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ab dem 35. Lebensjahr bereits aller 2 Jahre (in der regulär gesetzlichen Krankenversicherung aller 3 Jahre)
Hautscreening ab dem 35. Lebenjahr (aller 2 Jahre)
Das Leistungsspektrum umfasst die Bereiche der hausärztlich-medizinischen Grundversorgung mit umfassenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. Dabei steht die fortlaufende Betreuung und Fürsorge des Menschen im Mittelpunkt.